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Behandlungsabrechnung

Wie setzen sich die Kosten unsere Behandlung zusammen?

Sie haben eine Verordnung/ Rezept von Ihrem behandelnden Arzt über Heilmittel wie Krankengymnastik oder Manualtherapie erhalten. Es wird zwischen Kassen- und Privatverordnungen unterschieden.

Patienten mit Kassenrezept (Rezept Gültigkeit bis zu 14 Tagen nach Ausstellung!)

Zu der Erhebung der Rezeptgebühr sind wir gesetzlich verpflichtet und haben keinen Einfluss auf die Höhe. Die Höhe der Rezeptgebühr pro Rezept setzt sich wie folgt zusammen: 10,00 € zuzüglich zehn Prozent der Behandlungskosten. Zusätzlich wird bei den Behandlungskosten zwischen Primärkasse (beispielsweise der BKK) oder Ersatzkasse (zum Beispiel der Barmer GEK) unterschieden. Die preislichen Unterschiede zwischen Primär- und Ersatzkasse sind nur minimal.

Patienten mit Privatrezept

Für Privatrezepte orientiert sich die Preisgestaltung weitestgehend an den Beihilfesätzen. Beispielsweise zahlen Sie für eine krankengymnastische Behandlung 25,70 €. Wir halten vor der ersten Behandlung unsere Tarifliste für Sie bereit.

Wenn Sie ohne Verordnung oder Rezept zu uns kommen möchten, können wir Ihnen die Leistungen für Privatzahler empfehlen.

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